Urlaub bei ATwechsel

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  • #15259
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,

    weiß nicht warum, aber im Moment häufen sich meine Fragen.

    Es geht um eine AN die von einer 5Tgewoche auf eine 4 Tgewoche gewechselt hat.
    Zur Info: unser Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr u. die AN hat 6 Wo Urlaub im Jahr.
    Jetzt zu meiner Frage:
    AN ändert ihre Arbeitstage ab März 09 von 5 auf 4 Tage. In einem Uralt PV Info hab ich folgende Berechnung gefunden:
    30 AT (6Wox5)/12×2 (Monate)= 5 Tge
    24 AT (6Wox4)/12×10 (Monate)=20 Tge


    Anspruch für 2009: 25 Tge
    – 1 verbraucht


    24 Tge
    jetzt hat sie aber auch nóch 8 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr. Wie wird dieser Resturlaub umgerechnet?

    hab mir das Beispiel 118 vom „Ortner“ angesehen. So wie ich es verstehe würd ich dann sagen: Anspruch vor Wechsel 30 Tge – 1 verbr.=29 Tge
    Anspruch nach Wechsel 24 Tge – 1 verbr.= 23 Tge
    wenn ich, so wie es im Buch steht den „Alturlaub“ 29 Tge/5×4= 24 Tge wertneutral umrechne – 1=23 Tge
    Ansprch fürs ganze Jahr
    auch da hab ich das Problem der 8 Tge Resturlaub aus dem Vorjahr.

    Bei der einen Methode komme ich auf 24 Tge (ohne den Resturlaub aus dem Vorjahr berücksichtigt zu haben)
    Bei der anderen Methode kommich auf 23 Tge (auch ohne den Resturlaub aus dem Vorjahr Berücksichtig zu haben)

    welche ist jetzt die Richtige?
    Hab den Artikel in der neuen PV Info gelesen, werd aber auch nicht schlauer daraus.
    Für eure Hilfe wär ich euch sehr dankbar.
    lg u. ein schönes WE
    Dani

    #21770

    Hallo Daniela!

    Ist schon ein bisschen verwirrend.

    Ich würde es so rechnen:
    8 AT Alturlaub
    + 30 AT neuer Urlaub
    = 38 AT Gesamturlaub per 1.1.

    Wurde der eine AT im Jänner oder Februar verbraucht (das konnte ich aus dem Posting nicht rauslesen), so ergibt sich mE folgende Berechnung:

    38 AT per 1.1.
    – 1 AT verbraucht
    = 37 AT per 1.3.
    Umstellung am 1.3. auf eine 4-Tage-Woche, der Anspruch wird jetzt wertneutral umgerechnet:
    37 : 5 x 4 = 29,6 AT.
    Ob dieses Ergebnis auf ganze AT gerundet werden muss oder nicht, kann ich dir leider nicht dezidiert sagen.
    Mein „Gefühl“ sagt: auf 30 AT aufrunden, weil es ein paar gesetzliche Bestimmungen gibt, die in gewissen Fällen eine Aufrundung verlangen (wobei es für diesen Fall meines Wissens keine derartige Bestimmung gibt und somit auch der Urlaub mit den „ungerundeten“ Tagen verwaltet werden kann).

    Hoffe, ich konne ein wenig helfen.

    LG

    #21771
    Daniela
    Teilnehmer

    Herzlichen Dank!
    lg
    Daniela

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