Liebes Forum Team,
weiß nicht warum, aber im Moment häufen sich meine Fragen.
Es geht um eine AN die von einer 5Tgewoche auf eine 4 Tgewoche gewechselt hat.
Zur Info: unser Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr u. die AN hat 6 Wo Urlaub im Jahr.
Jetzt zu meiner Frage:
AN ändert ihre Arbeitstage ab März 09 von 5 auf 4 Tage. In einem Uralt PV Info hab ich folgende Berechnung gefunden:
30 AT (6Wox5)/12×2 (Monate)= 5 Tge
24 AT (6Wox4)/12×10 (Monate)=20 Tge
Anspruch für 2009: 25 Tge
– 1 verbraucht
24 Tge
jetzt hat sie aber auch nóch 8 Tage Resturlaub aus dem Vorjahr. Wie wird dieser Resturlaub umgerechnet?
hab mir das Beispiel 118 vom „Ortner“ angesehen. So wie ich es verstehe würd ich dann sagen: Anspruch vor Wechsel 30 Tge – 1 verbr.=29 Tge
Anspruch nach Wechsel 24 Tge – 1 verbr.= 23 Tge
wenn ich, so wie es im Buch steht den „Alturlaub“ 29 Tge/5×4= 24 Tge wertneutral umrechne – 1=23 Tge
Ansprch fürs ganze Jahr
auch da hab ich das Problem der 8 Tge Resturlaub aus dem Vorjahr.
Bei der einen Methode komme ich auf 24 Tge (ohne den Resturlaub aus dem Vorjahr berücksichtigt zu haben)
Bei der anderen Methode kommich auf 23 Tge (auch ohne den Resturlaub aus dem Vorjahr Berücksichtig zu haben)
welche ist jetzt die Richtige?
Hab den Artikel in der neuen PV Info gelesen, werd aber auch nicht schlauer daraus.
Für eure Hilfe wär ich euch sehr dankbar.
lg u. ein schönes WE
Dani