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Roland, danke für deine Hilfe.
LG
BrigitteHallo Roland,
herzlichen Dank für deine rasche Hilfe. Noch eine Frage: Ist diese Mehrarbeit sv- UND lst-frei oder nur sv-frei? DB,DZ und Kommst wird sicher zu zahlen sein.
LG
BrigitteHallo Martin,
danke für die Info.LG
BrigitteDanke für die Info.
LG
BrigitteHallo Roland,
danke für die Info. Ich hab es mir gedacht, dass es so ist, aber mein Boss wollte es nicht glauben. Ich habe auch im Schrank „Arbeitszeitgesetz“ nachgelesen, dass er nur weisungswidrig einseitig geleistete Überstunden nicht zu vergüten braucht. Eine Gleitzeitvereinbarung bei unseren Arbeitern ist problematisch, da keine Chance besteht, ein Zeitguthaben als Zeitausgleich 1:1 wieder abzubauen.
LG
BrigitteHallo Roland,
danke für die Bestätigung.
LG
BrigitteHallo Roland,
wenn ich das richtig verstehe, sind diese Zeiten in die 5 Jahre Vordienstzeitenanrechnung anderer DG hineinzurechnen. Wenn diese Zeiten zB nach der Schule „erledigt“ wurden (ohne Dienstverhältnis), werden sie nicht berücksichtigt. Vielleicht könntest du mir bitte das noch bestätigen. DANKE und ein schönes OSTERFEST!
LG
BrigitteHallo,
ich hätte zu diesem Thema eine Frage: Wie werden Zeiten eines Präsenz- bzw. Zivildienstes bei einem anderen Arbeitgeber als Vordienstzeit für die 6. Woche Urlaub angerechnet? Im § 3 Urlaubsgesetz steht nichts.
Bin ich richtig informiert, dass die Wochenhilfe volle Dienstzeit ist, bei Karenz nur die erste Karenz (pro Dienstgeber) bis max. 10 Monate angerechnet wird?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
LG
BrigitteHallo Roland,
danke für deine Hilfe,
LG
BrigitteHallo Roland,
ich danke dir für deine Hilfe (hab gehofft, dass du über meine Fragen stolperst 🙂
LG
BrigitteHallo,
kann mir keiner helfen ? 🙁
LG
BrigitteHallo,
habe soeben von der ÖOGKK folgende Auskunft erhalten:
für den freien DN ist keine Abmeldung zu erstellen. Für die Dauer eines Anspruches auf Krankengeld hat der Arbeitgeber bei arbeitsrechtlich aufrechtem Arbeitsverhältnis den MV-Beitrag zu leisten.LG
BrigitteHallo Roland,
ich habe diese Info gelesen und habe mich auch gefragt, wie ich den BV-Beitrag in der Lohnverrechnung rechnen soll, wenn der freie DN abgemeldet ist. In der Vergangenheit habe ich es immer so praktiziert, dass ich den DN abgemeldet habe, wenn er in einem Monat keine Stunden für uns geleistet hat. Es war für mich uninteressant, aus welchen Gründen er nicht tätig war. Vielleicht kannst du mir noch sagen, wie lange ich den BV-Beitrag zahlen muss (konnte ich noch nirgendwo erlesen). Ich danke dir im voraus für deine „Recherchen“.
LG
Brigitte16.7.2008 um 9:49 Uhr als Antwort auf: Problem Arbeitszeit – Umgehung mit 2 Dienstverhältnissen #20441Hallo,
ich hätte zu diesem Thema eine ähnliche Frage:
Wenn ein Dienstnehmer bereits ein 40-stündiges Dienstverhältnis hat und am Wochenende bei einer anderen Firma beschäftigt (natürlich angemeldet) ist – wird hier die Wochenendruhe verletzt? Oder wird für die Wochenendruhe jedes DV einzel betrachtet? Wäre für Hilfe dankbar.
LG
BrigitteHallo IT-Technicker,
ich glaube, du hast meine Frage falsch interpretiert. Die 6/12 bei eine Abrechnung nach der 24 Stunden-Regelung sind mir klar – aber ich muss die Diäten nach der Kalendertagsregelung abrechnen (d.h. ab Mitternacht beginnt ein neuer Anspruch auf die € 26,40).
LG
Brigitte -
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