brigitte

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  • als Antwort auf: Altersteilzeit-Freizeitphase-Dazuverdienst #22073

    Roland, danke für deine Hilfe.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: Altersteilzeit-Freizeitphase-Dazuverdienst #22077

    Hallo Roland,

    herzlichen Dank für deine rasche Hilfe. Noch eine Frage: Ist diese Mehrarbeit sv- UND lst-frei oder nur sv-frei? DB,DZ und Kommst wird sicher zu zahlen sein.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: KOMMSt freie DN #21662

    Hallo Martin,
    danke für die Info.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: Diäten – Verpflichtung zur Zahlung? #21721

    Danke für die Info.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: freiwillige Überstundenleistung #21455

    Hallo Roland,

    danke für die Info. Ich hab es mir gedacht, dass es so ist, aber mein Boss wollte es nicht glauben. Ich habe auch im Schrank „Arbeitszeitgesetz“ nachgelesen, dass er nur weisungswidrig einseitig geleistete Überstunden nicht zu vergüten braucht. Eine Gleitzeitvereinbarung bei unseren Arbeitern ist problematisch, da keine Chance besteht, ein Zeitguthaben als Zeitausgleich 1:1 wieder abzubauen.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: 6 Wochen Urlaub #17533

    Hallo Roland,

    danke für die Bestätigung.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: 6 Wochen Urlaub #17529

    Hallo Roland,

    wenn ich das richtig verstehe, sind diese Zeiten in die 5 Jahre Vordienstzeitenanrechnung anderer DG hineinzurechnen. Wenn diese Zeiten zB nach der Schule „erledigt“ wurden (ohne Dienstverhältnis), werden sie nicht berücksichtigt. Vielleicht könntest du mir bitte das noch bestätigen. DANKE und ein schönes OSTERFEST!

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: 6 Wochen Urlaub #17531

    Hallo,

    ich hätte zu diesem Thema eine Frage: Wie werden Zeiten eines Präsenz- bzw. Zivildienstes bei einem anderen Arbeitgeber als Vordienstzeit für die 6. Woche Urlaub angerechnet? Im § 3 Urlaubsgesetz steht nichts.

    Bin ich richtig informiert, dass die Wochenhilfe volle Dienstzeit ist, bei Karenz nur die erste Karenz (pro Dienstgeber) bis max. 10 Monate angerechnet wird?

    Wäre für Hilfe sehr dankbar.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: freie DN – Krank – BV-Beitrag #21105

    Hallo Roland,

    danke für deine Hilfe,

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: Resturlaub – Ende Altersteilzeit – SB Abfertigung #20870

    Hallo Roland,

    ich danke dir für deine Hilfe (hab gehofft, dass du über meine Fragen stolperst 🙂

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: Resturlaub – Ende Altersteilzeit – SB Abfertigung #20867

    Hallo,

    kann mir keiner helfen ? 🙁

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: freie DN – Krank – MV-Beitrag #20784

    Hallo,

    habe soeben von der ÖOGKK folgende Auskunft erhalten:
    für den freien DN ist keine Abmeldung zu erstellen. Für die Dauer eines Anspruches auf Krankengeld hat der Arbeitgeber bei arbeitsrechtlich aufrechtem Arbeitsverhältnis den MV-Beitrag zu leisten.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: freie DN – Krank – MV-Beitrag #20783

    Hallo Roland,

    ich habe diese Info gelesen und habe mich auch gefragt, wie ich den BV-Beitrag in der Lohnverrechnung rechnen soll, wenn der freie DN abgemeldet ist. In der Vergangenheit habe ich es immer so praktiziert, dass ich den DN abgemeldet habe, wenn er in einem Monat keine Stunden für uns geleistet hat. Es war für mich uninteressant, aus welchen Gründen er nicht tätig war. Vielleicht kannst du mir noch sagen, wie lange ich den BV-Beitrag zahlen muss (konnte ich noch nirgendwo erlesen). Ich danke dir im voraus für deine „Recherchen“.

    LG
    Brigitte

    Hallo,

    ich hätte zu diesem Thema eine ähnliche Frage:

    Wenn ein Dienstnehmer bereits ein 40-stündiges Dienstverhältnis hat und am Wochenende bei einer anderen Firma beschäftigt (natürlich angemeldet) ist – wird hier die Wochenendruhe verletzt? Oder wird für die Wochenendruhe jedes DV einzel betrachtet? Wäre für Hilfe dankbar.

    LG
    Brigitte

    als Antwort auf: Diätenabrechnung nach Kalendertagen #20105

    Hallo IT-Technicker,

    ich glaube, du hast meine Frage falsch interpretiert. Die 6/12 bei eine Abrechnung nach der 24 Stunden-Regelung sind mir klar – aber ich muss die Diäten nach der Kalendertagsregelung abrechnen (d.h. ab Mitternacht beginnt ein neuer Anspruch auf die € 26,40).

    LG
    Brigitte

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