KOMMSt freie DN

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  • #15205

    Hallo,

    ab 1.1.2010 ist auch für die freien DN KOmmst abzuführen. Eine Firma hat den Hauptsitz in Linz und eine Filiale in Wels. Die freien DN sind in ganz Oberösterreich unterwegs. Ist die Kommst nach Linz oder nach Wels abzuführen? Ist es richtig, dass es darauf ankommt zu welcher Dienststelle der freie DN gehört?

    LG
    Brigitte

    #21661
    Martin
    Teilnehmer

    Richtig: die Kommst Betriebsstätte kann eine andere sein. Je nach organisatorischer Zugehörigkeit.
    Z.B. Versicherungsvertreter:
    organisatorisch der Ortsstelle zugeordnet.
    nur darf die Ortsstelle keine Verträge abschließen, sondern nur anbahnen und repräsentieren.
    – d.h. Kommst bei der z.B. Landesstelle zuordnen, welche die Vertragsabschlüsse macht.

    #21662

    Hallo Martin,
    danke für die Info.

    LG
    Brigitte

    #21660
    Martin
    Teilnehmer

    gerne!

    lg
    Martin

    #21664

    Hallo Martin,

    zu diesem Thema schrieb gestern Herr Kurzböck in seinem Forum, dass die Entrichtung der Kommst von freien Dienstnehmern an die Gemeinde zu entrichten ist, wo der Geschäftssitz des Unternehmens ist. Bei meiner zitierten Firma (ein Verband) ist es so, dass freie DN am Hauptsitz in Linz und welche in der Filiale Wels beschäftigt sind. Jetzt bin ich ein bisschen verunsichert. Ist der Geschäftssitz der Hauptsitz der Firma oder kann auch eine Filiale ein Geschäftssitz sein, sodass Kommst nach Linz und Wels abzuführen sind? Oder denke ich einfach zu kompliziert? Vielleicht kannst du meinen Knoten im Gehirn lösen.

    Liebe Grüße
    Brigitte

    #21659
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Brigitte!

    ich kenne den genauen sachverhalt der frage an herrn kurzböck nicht, denke aber, das es sich um so einen fall handelt:
    wenn der (freie) dienstnehmer von zu hause aus arbeitet und keine verträge abschließt – dann ist der geschäftssitz des dienstgebers auch der kommst-ort.
    wohin schickt er seine geschäftsberichte, von wo wird er geleitet, – organisatorisch zugeordnet?

    wenn dein dienstnehmer der filiale in wels zugeordnet ist, sehe ich keine grund, die kommst nach linz abzuführen.

    sollte der dienstnehmer später bei einer gpla einer anderen gemeinde zugeordnet werden, weil er z.b. an filiale und geschäftssitz die berichte schickt u.ä., ist dies nicht schlimm, da es dann nur zu einer umbuchung zwischen den gemeinden kommt.

    dies ist nur vereinfacht dargestellt und kann einen check vom steuerberater nicht ersetzen.

    #21663

    Hallo Martin,

    ich bedanke mich für deine Erklärung.

    LG
    Brigitte

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