Liebe Brigitte!
ich kenne den genauen sachverhalt der frage an herrn kurzböck nicht, denke aber, das es sich um so einen fall handelt:
wenn der (freie) dienstnehmer von zu hause aus arbeitet und keine verträge abschließt – dann ist der geschäftssitz des dienstgebers auch der kommst-ort.
wohin schickt er seine geschäftsberichte, von wo wird er geleitet, – organisatorisch zugeordnet?
wenn dein dienstnehmer der filiale in wels zugeordnet ist, sehe ich keine grund, die kommst nach linz abzuführen.
sollte der dienstnehmer später bei einer gpla einer anderen gemeinde zugeordnet werden, weil er z.b. an filiale und geschäftssitz die berichte schickt u.ä., ist dies nicht schlimm, da es dann nur zu einer umbuchung zwischen den gemeinden kommt.
dies ist nur vereinfacht dargestellt und kann einen check vom steuerberater nicht ersetzen.