Hallo,
ich hätte folgende Frage: Ein Dienstgeber erlaubt einem DN (Arbeiter,40 Std./Woche, kein KV) freiwillig mehr Stunden zu machen, will ihm aber für diese Stunden keine Zuschlag zahlen, da er sonst lieber einen anderen DN einstellen würde. Wie sieht diese Sache gesetzlich aus? Muss der DG den Zuschlag zahlen, da er die ÜSt duldet oder kann im Dienstvertrag eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass diese freiwilligen Überstunden zuschlagsfrei ausbezahlt werden und nur angeordnete ÜSt mit Zuschlag bezahlt? Würde mich über Infos freuen.
Danke
Brigitte