Tag: 23.9.2019

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Konventional­strafe trotz rechtsunwirksamer Konkurrenz­klausel

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund der konkreten Kenntnisse der Kundenbeziehungen gezielt Kunden abwirbt, so ist eine Konventional­strafe dem Arbeitgeber auch dann zuzusprechen, wenn die verein­barte Konkurrenz­klausel rechtsunwirksam ist, weil die Verhinderung solcher Praktiken der berechtigte Kern der Konkurrenz­klausel ist. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.