Tag: 30.9.2019

(Bild: © Österreichischer Verwaltungsgerichtshof)

Dialoger sind Dienstnehmer

Die Teilnahme an Kampagnen als Dialoger (= Spendensammler) zu dem Zweck, jährliche Spenden und Unterstützungsbeiträge für Non-Profit-Organisationen zu lukrieren, wird nicht im Rahmen eines freien Dienst­vertrags ausgeführt, wenn eine einmal getätigte Zusage zum Tätigwerden nicht mehr zurückgenommen werden kann, Betriebsmittel zur Verfügung gestellt und Einschulungen vorgenommen werden und die Tätigkeit durch einen Teamleiter auch kontrolliert wird.