Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung
Das BFG hat ausgesprochen, dass die von einer Saisonarbeitskraft in der Schweiz unter dem Titel einer „ Ferienentschädigung“ mit dem laufenden Monatslohn gemeinsam bezogene Entlohnung keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 1 EStG unterliegt. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.