Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld durch eine Kommanditistin
Fast möchte man sagen: Natürlich hat die Gebietskrankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einer Kommanditistin zurückgefordert, deren Einkommensteuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswies. Dabei war unstrittig, dass die Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes im Bezugszeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.