Tag: 19.9.2018

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Dreijahresverteilung einer Pensionsteilabfindung und Anrechnung der gesamten Lohnsteuer schon im ersten Veranlagungs­zeitraum

Das BFG hat im vorliegenden Erkenntnis zwei grundsätzliche Aussagen getroffen. Dem Gesetz sind ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen. Daher ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung im Sinne des § 37 Abs 2 EStG zugänglich. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.