Tag: 5.9.2017

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist mit 1. 7. 2017 in Kraft getreten und ist auf alle laufenden Versicherungszuordnungsverfahren anzuwenden, die nicht bis spätestens 30. 6. 2017 abgeschlossen wurden. (Bild: © iStock)

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist das erste Ergebnis von langjährigen und äußerst schwierigen Bemühungen zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und kann daher – trotz der inhaltlichen Komplexität – als ein positiver Schritt in die richtige Richtung gesehen werden.