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Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist mit 1. 7. 2017 in Kraft getreten und ist auf alle laufenden Versicherungszuordnungsverfahren anzuwenden, die nicht bis spätestens 30. 6. 2017 abgeschlossen wurden. (Bild: © iStock) Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist mit 1. 7. 2017 in Kraft getreten und ist auf alle laufenden Versicherungszuordnungsverfahren anzuwenden, die nicht bis spätestens 30. 6. 2017 abgeschlossen wurden. (Bild: © iStock)

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG), welches am 29. 6. 2017 im Nationalrat beschlossen wurde (die Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten), ist das erste Ergebnis von langjährigen und äußerst schwierigen Bemühungen zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und kann daher – trotz der inhaltlichen Komplexität – als ein positiver Schritt in die richtige Richtung gesehen werden.

Die diesbezüglichen Regelungen sind bereits mit 1. 7. 2017 in Kraft getreten und sind auf alle laufenden Versicherungszuordnungsverfahren anzuwenden, die nicht bis spätestens 30. 6. 2017 abgeschlossen wurden. Entsprechend dem Zweck dieser Normen bezieht sich das neue Verfahren auch auf die versicherungsrechtliche Prüfung von Zeiträumen, die vor dem Inkrafttreten liegen. Christian Artner fasst die neuen Maßnahmen zusammen.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2017, 2) als PDF und bei Lindeonline.

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