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Gewöhnlich grenzüberschreitende Beschäftigung – die besondere, oft übersehene Kollisionsnorm der VO (EG) 883/2004

Das anzuwendende Sozial­versicherungsrecht innerhalb der EU bzw im Verhältnis zu den EWR-Staaten und zur Schweiz bestimmt sich nach den Regelungen der VO (EG) 883/2004. Diese Normen sollen gewährleisten, dass auch grenzüberschreitend Erwerbstätige nur den Rechts­vorschriften eines Staates unterliegen. Weithin bekannt ist dabei der Entsendetatbestand.

Kollektivvertrag

Konsultations­vereinbarung zur Grenzgängerregelung nach Art 15 Abs 6 DBA Deutschland

Die deutschen und österreichischen Finanzbehörden haben sich auf Basis von Art 25 Abs 3 DBA Deutschland in Konsultationsgesprächen zur Auslegung der Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA Deutschland in Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt – wie Homeoffice, Teilzeitbeschäftigung, mehrere Arbeitgeber – verständigt (BMF-Erlass vom 30. 4. 2019, BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-A V 68/2019). Ein Beitrag von Mag. Monika Kunesch.

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Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Personen

Bis zum Jahr 2018 soll die Beschäftigungsquote älterer Dienstnehmer ab 55 Jahren angehoben werden. Laut Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen, wurde der Zielwert bei allen Altersgruppen überschritten. Für die Bestimmungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bedeutet das, dass die Konsequenzen nicht eintreten.

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Voraussetzungen für das erhöhte Pendlerpauschale im Falle einer Gehbehinderung

Nach der Pendlerverordnung ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung dann unzumutbar, wenn der Steuerpflichtige über einen gültigen Ausweis verfügt oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit im Behindertenpass eingetragen ist.