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Aus der Schweiz bezogene Invaliditätsrenten sind mit der österreichischen Versehrtenrente nicht vergleichbar

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das BFG hatte zu beurteilen, ob die aus der Schweiz bezogenen Invaliditätsrenten der Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG ( „Von der Einkommen­steuer sind befreit: … Geldleistungen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleich­artige Beträge aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, …“ ) zugänglich sind, und verneinte dies mangels Gleich­artigkeit. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 11/2017, 12) als PDF und bei Lindeonline.

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