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Keine Kommunalsteuerpflicht für freie Dienstnehmer, die vom ASVG ausgenommen sind

Der VwGH ist im Erkenntnis vom 26. 1. 2017, Ro 2016/15/0022, zur Rechtsansicht gelangt, dass die Bezüge jener Personen, die nach dem Teilsatz 2 des § 4 Abs 4 ASVG von der ASVG-Versicherung ausgenommen sind (zB wegen einer GSVG-Versicherung), nicht in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer aufzunehmen sind. Das LVwG Oberösterreich hatte im nunmehr aufgehobenen Erkenntnis vom 27. 5. 2016, LVwG-450098/2/MS, die Kommunalsteuerpflicht auch für Personen festgestellt, die das Berufsbild des freien Dienstnehmers erfüllen, unabhängig davon, ob eine Sozialversicherung nach dem ASVG erfolgt. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Der Beschäftigungsbonus ab 1. 7. 2017

Der Beschäftigungsbonus wurde am 29. 6. 2017 im Nationalrat beschlossen; diese Förderung tritt daher mit 1. 7. 2017 in Kraft. Im Folgenden gibt Dr. Andreas Gerhartl einen Überblick unter Zugrundelegung der auf der Internetseite der AWS GmbH veröffentlichten Sonderrichtlinie „Beschäftigungsbonus“ des BMWFW im Einvernehmen mit dem BMF sowie dem Bundeskanzler in der Fassung vom 29. 6. 2017.

Zusammen­rechnung von Dienst­verhältnissen zum selben Arbeitgeber

In der Praxis kommt es vor, dass ein Dienst­verhältnis zunächst beendet wird und anschließend zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer ein weiteres Dienst­verhältnis begründet wird. Handelt es sich dabei um relativ kurz­fristige Unterbrechungen, so können sich dabei Probleme bei der Bemessung dienstzeitabhängiger Ansprüche ergeben ( OGH 29. 9. 2016, 9 ObA 114/16d). Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.

Keine Diskriminierung durch nachträgliche Anrechnung von Schulzeiten und Verlängerung des Vorrückungs­zeitraums

Fragen zur Zulässigkeit der Verlängerung von Vorrückungszeiträumen in Verbindung mit der nachträglichen Anrechnung von Vordienstzeiten haben sowohl die nationalen Gerichte als auch den EuGH in den letzten Jahren bereits mehrfach beschäftigt. Wie der EuGH entschieden hat, ist es jedenfalls möglich, den Vorrückungs­zeitraum zu verlängern, wenn bislang nicht anrechenbare Zeiträume (konkret: Schulzeiten) zu nunmehr anrechenbaren Vordienstzeiten werden ( EuGH 21. 12. 2016, Rs C-539/15, Bowman). Dr. Andreas Gerhartl erläutert das Urteil des EuGH.

Kein immaterieller Schadenersatz bei vorzeitigem Austritt nach Belästigung

Beendet der Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis auf diskriminierende Weise, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeits­verhältnis selbst, hat er hingegen keinen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen diskriminierender Beendigung des Arbeits­verhältnisses ( OGH 17. 8. 2016, 8 ObA 47/16v). Dr. Andreas Gerhartl erläutert den Fall.

Bildungsteilzeitgeld und Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG

Der Bezug von Bildungsteilzeitgeld führt bei der Veranlagung zur besonderen Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG (Umrechnung auf einen Jahres­betrag) für die für das restliche Kalenderjahr zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dabei sind die während des Bezugs von Bildungsteilzeitgeld zugeflossenen Einkünfte zu neutralisieren ( BFG 13. 10. 2016, RV/7104596/2016). Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.