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Aktualisierte Berufsliste zur Schwerarbeit

Am 28. 11. 2017 wurde vom Ausschuss Alterssicherung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger die Aufnahme weiterer Berufe in die Schwerarbeitslisten beschlossen. In die Liste 2 wurde die Tätigkeit an der Unterflur-Drehbank ÖBB/Bahntechnik und in die Liste 1 wurden die Montagetischler/-innen neu aufgenommen; die Wildbach- und Lawinenverbauer/-innen wurden um die Lehnenarbeiter/-innen ergänzt.

PV-Info KW06/2018


Die Themen vom 02.02.2018 bis zum 08.02.2018:
– Aktuelle Termine für die Personalverrechnung
– Kein Vertreterpauschale für Außendienstmitarbeiter einer Einkaufsgenossenschaft
– Echter oder freier Dienstvertrag?
– Berechnung der Beiträge zur betrieblichen Vorsorge für die Dauer eines Präsenz- oder Zivildienstes
– Arbeitszeit und Schichtdienst – Schichtmodelle in der Praxis

Echter oder freier Dienst­vertrag?

Die Frage, ob ein echter Dienst­vertrag oder doch ein freier Dienst­vertrag vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung. Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu; sie rechtfertigt keine außerordentliche Revision.

PV-Info KW05/2018

Die Themen vom 26.01.2018 bis zum 01.02.2018:
– Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeitsverhältnissen
– Lohn- und Sozialdumping: Die Unterscheidung zwischen Naturalentgelt und Aufrechnung
– Wirksamkeit der Konkurrenzklausel und Karenzabgeltung
– Kein Insolvenz-Entgelt für die Wertminderung eines Fahrzeugs
– Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Sieht der anzuwendende Kollektiv­vertrag vor, dass eine Vollzeitbeschäftigung beim Überlasser in entgeltlicher Hinsicht dem gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Vollzeitäquivalent des Beschäftigers auch dann zu entsprechen hat, wenn die Arbeitszeit innerbetrieblich reduziert wurde, so würde es eine Umgehung darstellen, wenn der Überlasser mit der überlassenen Arbeitskraft eine Teilzeit­vereinbarung im Ausmaß der beim Beschäftiger nur innerbetrieblich reduzierten Arbeitszeit verein­bart.