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PV-Info KW13/2018

Die Themen vom 23.03.2018 bis zum 29.03.2018:
– Gesonderte Bestrafung bei Verstößen gegen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit
– Verfall von Überstundenentgelt und All-in-Gehalt
– Arbeitszeitaufzeichnungen mittels Stechuhr mit manuellen Korrekturen zulässig?

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Keine Rückforderung von Dienstnehmer­anteilen zur Sozial­versicherung

Wird eine selbständige Tätigkeit – im Zuge einer GPLA – als unselbständige Beschäftigung qualifiziert, werden dem (nunmehrigen) Dienstgeber Beiträge zur Sozial­versicherung vorgeschrieben. Ein Rückforderungs­recht in Bezug auf die Dienstnehmer­anteile besteht aber auch dann nicht, wenn der vermeintlich Selbständige die von ihm bezahlten Sozial­versicherungsbeiträge zurückerhält. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Lohn- und Sozialdumping: Strafenkumulation bei Umqualifizierung von selbständig Tätigen zu abhängig Beschäftigten

Werden Dienstnehmer von einem EU-Mitgliedstaat nach Österreich entsandt, sind ZKO-Meldungen zu erstatten und A1-Dokumente sowie Lohnunterlagen am Einsatzort bereitzuhalten. Fehlen diese Meldungen und Unterlagen, liegen mehrere Übertretungen vor, weshalb es zu einer Kumulierung von Strafen kommt. Ein Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz.

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Abgrenzungsproblematik zwischen Dienstwohnung und arbeitsplatznaher Unterkunft

Dienstwohnungen haben als Vorteil aus dem Dienst­verhältnis längst in zahlreichen Abrechnungen ihren festen Platz. Zu abgaben­rechtlichen Unklarheiten zwischen der Definition der arbeitsplatznahen Unterkunft und der Dienstwohnung hatte das LVwG Tirol jüngst in Bezug auf die Kommunal­steuerpflicht zu entscheiden. Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.

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Nachweis der betrieblichen Notwendigkeit bei Nacht- und Sonntagsüberstunden

Das Ableisten von Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden im Sinne des § 68 Abs 1 EStG muss in jedem Einzelfall ebenso konkret nachgewiesen werden wie die betrieblich zwingende Notwendigkeit. Ein allgemeines Interesse des Dienstgebers an der Ableistung derartiger Überstunden stellt keine zwingende betriebliche Notwendigkeit im konkreten Einzelfall dar.