PV-Info KW12/2018
Die Themen vom 16.03.2018 bis zum 22.03.2018:
– Aktuelles aus der Personalverrechnung
– Aktualisierung der Information zum Kommunalsteuergesetz
– Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung
Die Themen vom 16.03.2018 bis zum 22.03.2018:
– Aktuelles aus der Personalverrechnung
– Aktualisierung der Information zum Kommunalsteuergesetz
– Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung
Da dem Gesetz ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen sind, ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung im Sinne des § 37 Abs 2 EStG zugänglich. Die Dreijahresverteilung bezweckt neben der Progressionsglättung auch eine zinsenfreie Steuerstundung.
Nach mehr als sieben Jahren hat die Finanzverwaltung die Information zum KommStG gewartet. Die am 29. 1. 2018 vom BMF veröffentlichte KommStG-Information ersetzt die bisher geltende. Es wurden gesetzliche Änderungen und Rechtsprechung eingearbeitet, die im Folgenden mit Schwerpunkt auf unmittelbar personalverrechnungsrelevante Aussagen zusammengefasst werden.
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Darunter der Kirchenbeitrag und Spenden im Rahmen des LStR-Wartungserlasses 2017 und die Selbstberechnungsabgabe.
Die Themen vom 09.03.2018 bis zum 15.03.2018:
– Gebührt bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt eine Urlaubsersatzleistung?
– Begutachtungsentwurf zum Familienbonus
Am 2. 3. 2018 hat das BMF einen Begutachtungsentwurf zur Änderung des EStG zur Einführung des angekündigten Familienbonus ab 1. 1. 2019 versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 13. 4. 2018. Der Begutachtungsentwurf sieht unter anderem die Reduktion der Tarifsteuer, den Kindermehrbetrag und eine Indexierung für in der EU bzw dem EWR und in der Schweiz lebende Kinder vor.
nach mehr als sieben Jahren hat das BMF die Information zum KommStG upgedatet und dabei neue Rechtsansichten und die Judikatur all dieser Jahre eingearbeitet – gerne habe ich diesen Rückblick auf positive (so beispielsweise die lohnnebenkostenfreie freiwillige Abfertigung auch für BMSVG-pflichtige Dienstverhältnisse) oder negative Änderungen (so beispielsweise die Lohnnebenkostenpflicht für den übernommenen Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung bei Altersteilzeit) für Sie zusammengestellt. Das Thema von potenziellen Verwaltungsstrafen begleitet leider den Personalverrechnungsalltag und die Judikatur dazu verstärkt diesen Eindruck. So hat ein Landesverwaltungsgericht bestätigt, dass bei Verstößen gegen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit und auch gegen die höchstzulässige Wochenarbeitszeit zwei Delikte vorliegen und somit zwei Strafen verhängt werden – Thomas Rauch hat die teuren Details für Sie aufbereitet. Vergleichbares gilt für die Bestrafung bei Verstößen gegen die Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen – Anna Mertinz schildert, dass bei Verstößen gegen mehrere Vorschriften Strafen in schwindelerregender Höhe verhängt werden (können). Ein weiteres immanentes Thema der Personalverrechnung sind Nachweise in allen möglichen Bereichen. So beispielsweise in Erlangung der Steuerbegünstigung für Nacht- und Sonntagsüberstunden – Roman Fragner zeigt die steuerrechtlichen Konsequenzen, wenn diese Nachweise fehlen. …
Für nicht verbrauchten Urlaub aus vorangegangenen Urlaubsjahren gebührt auch bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers anstelle des noch ausständigen Urlaubsentgelts eine Urlaubsersatzleistung in vollem Ausmaß des noch ausständigen Urlaubsentgeltes, soweit der Urlaubsanspruch noch nicht verjährt ist.
Die Beitragsnachweisungen für Februar 2018 enden für Konten mit und ohne SEPA-Lastschrift-Mandat mit Mitte März.
Die Themen vom 02.03.2018 bis zum 08.03.2018:
– Abfertigung alt bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund von Kinderbetreuung
– Selbstberechnungsabgabe – amtswegige Wiederaufnahme
– Aktuelle Termine für die Personalverrechnung