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Selbstberechnungsabgabe

Selbstberechnungsabgabe – amtswegige Wiederaufnahme

Im Rahmen einer GPLA stellte das Finanzamt im vorliegenden Fall fest, dass einigen Arbeitnehmern Beträge ausbezahlt worden sind, welche zu Unrecht als nach § 68 Abs 1 EStG steuerfreie Erschwerniszulagen behandelt wurden. Im Unterbleiben der Besteuerung solcher dem Finanzamt unbekannter Beträge anlässlich der Selbstberechnung der Lohnsteuer kann keine Offenlegung des maßgeblichen Sachverhalts erblickt werden.

PV-Info KW09/2018


Die Themen vom 23.02.2018 bis zum 01.03.2018:
– 97.400 offene Stellen im Jahresdurchschnitt 2017
– Schmutzzulage bei Rauchfangkehrern
– Verlust des Kündigungsschutzes bei Elternteilzeit
– Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten
– Abfindungszahlung einer Gesellschafter-Geschäftsführerin als Aufgabegewinn

Abfindungs­zahlung einer Gesellschafter-Geschäftsführerin als Aufgabe­gewinn

Wird die Tätigkeit einer wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin durch Ausscheiden aus der Geschäftsführerfunktion beendet, liegt eine Betriebsaufgabe vor. Abfindungs­zahlungen anlässlich des Ausscheidens sind als Aufgabe­gewinn der Begünstigung des § 24 Abs 4 EStG zugänglich. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

97.400 offene Stellen im Jahresdurchschnitt 2017

Österreichs Unternehmen haben laut Statistik Austria im Jahresdurchschnitt 2017 97.400 offene Stellen ausgeschrieben, von denen 56,6 % auch dem AMS gemeldet wurden. Im Vergleich zum Vorjahr (72.800 offene Stellen) entspricht das einem Zuwachs um 33,8 %. Die Offene-Stellen-Quote (bezogen auf die unselbständig Erwerbstätigen) erhöhte sich im Jahresabstand von 1,9 % auf 2,4 %.

Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten

Die private Nutzung eines Firmen-Kfz führt beim Arbeitnehmer zu einem Vorteil aus dem Dienst­verhältnis, der im Rahmen der Lohnver­rechnung als Sachbezug berücksichtigt wird. Verwendet der Arbeitnehmer das Fahrzeug für Zwecke, die zum Abzug von Werbungs­kosten berechtigen, sind der Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder ein entsprechender Anteil davon abzugsfähig.

Schmutz­zulage bei Rauchfangkehrern

Wie bereits in einem Vorerkenntnis vom Februar 2017 hat das BFG im Oktober 2017 abermals die im anzuwendenden Kollektiv­vertrag vorgesehene Schmutz­zulage von 18 % des Grundlohnes als steuerfrei anerkannt. Die während des Urlaubs ausbezahlte Schmutz­zulage erachtete das BFG aber ebenso als steuerlich begünstigt. Auch gegen dieses Erkenntnis ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

PV-Info KW08/2018


Die Themen vom 16.02.2018 bis zum 22.02.2018:
– KV-Abschluss für Werbung und Marktkommunikation in Wien
– Baugewerbe: Zusammentreffen von Schlechtwetter und Lenkzeiten
– Beschränkte Anrechnung von Vordienstzeiten für erhöhten Urlaubsanspruch
– Schmutzzulage bei Rauchfangkehrern – Angemessenheit und steuerliche Behandlung im Urlaubsentgelt
– Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker