Editorial
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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

nach mehr als sieben Jahren hat das BMF die Information zum KommStG upgedatet und dabei neue Rechtsansichten und die Judikatur all dieser Jahre eingearbeitet – gerne habe ich diesen Rückblick auf positive (so beispielsweise die lohnneben­kostenfreie freiwillige Abfertigung auch für BMSVG-pflichtige Dienst­verhältnisse) oder negative Änderungen (so beispielsweise die Lohnneben­kostenpflicht für den übernommenen Dienstnehmer­anteil zur Sozial­versicherung bei Altersteilzeit) für Sie zusammengestellt.

Das Thema von potenziellen Verwaltungs­strafen begleitet leider den Personalver­rechnungsalltag und die Judikatur dazu verstärkt diesen Eindruck. So hat ein Landes­verwaltungsgericht bestätigt, dass bei Verstößen gegen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit und auch gegen die höchstzulässige Wochenarbeitszeit zwei Delikte vorliegen und somit zwei Strafen verhängt werden – Thomas Rauch hat die teuren Details für Sie aufbereitet. Vergleichbares gilt für die Bestrafung bei Verstößen gegen die Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen – Anna Mertinz schildert, dass bei Verstößen gegen mehrere Vorschriften Strafen in schwindelerregender Höhe verhängt werden (können).

Ein weiteres immanentes Thema der Personalver­rechnung sind Nachweise in allen möglichen Bereichen. So beispielsweise in Erlangung der Steuerbegünstigung für Nacht- und Sonntagsüberstunden – Roman Fragner zeigt die steuer­rechtlichen Konsequenzen, wenn diese Nachweise fehlen. Andreas Gerhartl schildert Ihnen die Sichtweise des VwGH zu Arbeitszeitaufzeichnungen mittels Stechuhr, die nachträglich korrigiert werden können.

Auch wenn uns bei Redaktionsschluss für diese Ausgabe der Winter gerade fester denn je im Griff hat, wünsche ich Ihnen einen wunderschönen Frühlingsbeginn in der Hoffnung, dass es so weit sein wird, wenn Sie diese Ausgabe in Händen halten!

Ihre Monika Kunesch

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