Jüngst hat das LVwG Tirol – unter Hinweis auf VwGH 28. 10. 1993, 91/19/0134 – bestätigt, dass die in der Überschreitung der zulässigen Tagesarbeitszeit gelegene Gesetzesübertretung nicht in der Verletzung der Grenze der erlaubten Wochenarbeitszeit aufgeht (LVwG Tirol 17. 7. 2017, LVwG- 2016/24/1538-5). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Der ganze Artikel (PV-Info 3/2018, 8) als PDF und bei Lindeonline.
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