Alleinverdienerabsetzbetrag bei Bezug von Kinderbetreuungs-/Wochengeld der (Ehe-)Partnerin
Nach § 33 Abs 4 Z 1 EStG zählt das Wochengeld als Nettoersatz für das Arbeitseinkommen während des Beschäftigungsverbots vor bzw nach der Geburt zu den für den Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgeblichen Einkünften iHv 6.000 € pro Jahr.








