Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
im Zentrum dieser Ausgabe zum Jahreswechsel stehen die Änderungen in der Personalverrechnung – somit weiterhin die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM), das zentrale Thema in diesen Tagen. Sicherlich werden viele von Ihnen bereits die einschlägigen Seminare der Softwarehersteller besucht haben. Von Christian Artner erfahren Sie in dieser Ausgabe die theoretischen Details zur mBGM im engeren Sinn. Ich kann Sie ungewohnterweise über eine Arbeitserleichterung informieren: Der Jahreslohnzettel L16 – abgespeckt um den SV-Teil, allerdings Dank der Anreicherung um den Familienbonus Plus nunmehr vier Seiten lang – ist nur mehr einmal pro Jahr, jeweils bis Ende Februar des Folgejahres, an das Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln. Nachdem wir uns im neuen Jahr mit der mBGM vertraut gemacht haben werden, steht uns eine weitere Umstellung bevor: das Feiertagsentgelt während des Krankenstandes. Die GKK folgen nunmehr (plötzlich) einer OGH-Judikatur und setzen die Krankengeldzahlungen an Feiertagen aus. Dies bedeutet für Arbeitgeber, dass sie an Feiertagen volles Feiertagsentgelt zu entrichten haben, auch wenn der Arbeitnehmer bereits halben oder gar keinen Krankenentgeltfortzahlungsanspruch mehr hat. Alexandra Platzer hat dieses Thema für Sie im Detail beleuchtet. Ich wünsche …