Editorial
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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

diese Ausgabe der PV-Info enthält eine bunte Mischung an abgaben­rechtlichen und arbeits­rechtlichen Themen. So das Thema „Firmenpension“ aus (lohn-) steuer­rechtlicher Sicht, nämlich die Möglichkeit der Dreijahresverteilung, dargestellt von Roman Fragner, und aus sozial­versicherungsrechtlicher Sicht. Christa Kocher schildert, dass der bloße Bezug einer Firmenpension keinen Pflicht­versicherungstatbestand nach dem GSVG auslöst.

Christoph Wiesinger zeigt Ihnen, dass Verspachtler nicht gleich Verspachtler ist – zumindest nicht im Sinne des BUAG.

Und wieder einmal Entscheidungen zur Frage, ob Dienstnehmer oder Nicht-Dienstnehmer – im Zusammenhang mit einem nicht ganz alltäglichen Gewerbe, zu lesen von Michael Seebacher. Das Finanzamt darf aber auch nicht vorschnell und ohne tiefer gehende Ermittlungen Dienst­verhältnisse unterstellen und wird vom BFG wieder an seine Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts erinnert – Details erfahren Sie von Christa Kocher.

Wie der OGH entscheidet, wenn Dienstnehmer begehren, Zeiten, die vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn liegen, als (voll­wertige) Arbeitszeiten zu werten, zeigt Andreas Gerhartl anhand von zwei Fallkonstellationen: Zum einen, ob Fahr- bzw Wegzeit als Arbeitszeit zu werten ist, zum anderen, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeiten gelten.

Diese spätsommerliche Ausgabe der PV-Info schließe ich noch bei größter Sommerhitze ab. Die Abkühlung ist jedoch schon angekündigt und ich wünsche Ihnen einen angenehmen Spätsommer bzw Frühherbst!

Ihre Monika Kunesch

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