Editorial
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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

nun ist die seit Jänner 2017 erwartete Verordnung zur Bewertung von PKW-Sachbezügen von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern ergangen – Thomas Kiesenhofer hat die Details für Sie aufbereitet und informiert Sie auch darüber, wie sich die neue Regelung zur bisherigen Judikatur und zu den Rechtsansichten der Finanz­verwaltung im Salzburger Steuerdialog bzw in der Information zum KommStG einfügt. Apropos Information zum KommStG: Daniela Sperz hat sich mit der Frage auseinander­gesetzt, welche Aussagen die Ende Jänner 2018 aktualisierte Information bezüglich Körperschaften öffentlichen Rechts enthält.

Die Abrechnung der Sonder­zahlungen naht wieder, weshalb wir Thomas Rauch gebeten haben, zu diesem Themenkreis ein jüngst ergangenes Judikat zu kommentieren. Es stellte sich die Frage, ob der Urlaubszuschuss bereits aliquotiert werden kann, obwohl der Arbeitnehmer erst nach dessen Fälligkeit ausscheidet.

Die Höchst­gerichte bleiben bei ihrer Judikatur, wonach kollektiv­vertragliche Mindest­entgelte in Geldbeträgen festgelegt sind und ungemindert durch Abzüge ausbezahlt werden müssen – Thomas Rauch hat ein VwGH-Erkenntnis zu diesem Themenbereich für Sie kommentiert. Folgt man den Ausführungen von Roman Fragner, hält die Finanz­verwaltung trotz abweichender VwGH- und BFG-Judikatur (Gott sei Dank) an ihrer Verwaltungspraxis fest, dass auch aus einem All-in-Gehalt die Begünstigung nach § 68 Abs 2 EStG herausgerechnet werden kann.

Der VwGH hat nunmehr schon zum zweiten oder dritten Mal erkannt, dass die sozial­versicherungsrechtliche Dienstgebereigenschaft eines Geschäftsführers nicht dem Überlasser, sondern dem Beschäftiger zukommt und somit unter Umständen ein (weiteres) beitrags­pflichtiges Dienst­verhältnis begründet wird – Christian Artner informiert Sie über unterschiedliche Aspekte in diesem Zusammenhang. Interessant ist diese Judikatur vor dem Hintergrund des EU-Sozial­versicherungsrechts, könnte sie doch zu Qualifikationskonflikten im Zusammenhang mit EU-/EWR-/Schweiz-Sachverhalten führen.

Die Regierung hat angekündigt, Änderungen im Steuer­recht künftig nur noch einmal jährlich zu beschließen, und zwar mit einem Sammel­gesetz, dem sogenannten Jahres­steuergesetz. Das Jahres­steuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde von der Bundesregierung am 9. 4. 2018 in Begutachtung geschickt – ja das war’s dann wohl für das Jahr mit steuer­rechtlichen Änderungen für die Lohnver­rechnung; in diesem Bereich gibt es praktisch keine Änderungsvorhaben. Zu erwähnen ist eine Verbesserung der Service­leistungen des Finanzamtes durch die geplante Einführung eines Lastschrift­verfahrens für Abgaben an das Finanzamt.

Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Frühsommer!

Ihre Monika Kunesch

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