Autor: Redaktion

PV-Info KW15/2019

Die Themen vom 12.04.2019 bis zum 18.04.2019:
– Lohnnebenkostenpflicht für Karenzentschädigungen
– Steuerliche Angemessenheit einer Schmutzzulage
– Kompetenzen der Steuerberater
– VwGH: Übermittlung von Lohnunterlagen
– BFG: Zusätzliche Fahrtkosten im Rahmen des Pendlerpauschales
– BFG: Ausdruck des Pendlerrechners

(Bild: © iStock)

Aktuelles aus der Personalver­rechnung

Mit BGBl I 2019/21, ausge­geben am 21. 3. 2019, wurde die ursprünglich ab April 2019 vorgesehene schrittweise Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zum Sozial- und Weiter­bildungsfonds für überlassene Arbeitskräfte von derzeit 0,35 % auf 0,5 % ab dem 2. Quartal 2019 und auf 0,8 % ab dem 2. Quartal 2021 aus § 22d AÜG gestrichen. Der Beitragssatz beträgt somit weiterhin, auch nach Ende März 2019, 0,35 % der Beitragsgrundlage.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

die erste Frühlingsausgabe der PV-Info ist voll mit gesetzlichen Änderungen – darunter spannende Materien wie die neue Karfreitagsregelung. Wie Sie damit als Arbeitgeber und/oder als Arbeitnehmer umzugehen haben, erfahren Sie von Anna Mertinz. Andreas Gerhartl hat die vielen kleinen Gesetzes­änderungen, die Ende März im BGBl veröffentlicht wurden, für Sie aufbereitet. Darunter ist eine praktisch wichtige Änderung des Familienzeit­gesetzes, weil es bislang zur Überraschung der Betroffenen mangels „gemeinsamen Haushalts“ zum Verlust des Familienzeit­bonus kam, wenn das Kind nach der Geburt krankheits­bedingt oder frühgeburts­bedingt stationär behandelt werden musste. Alexandra Platzer versucht sich an der weiterhin sperrigen neuen Regelung zur Rückerstattung von Abzug­steuern – ob dadurch das Leben von in Österreich beschränkt Steuer­pflichtigen erleichtert wird, wage ich aus heutiger Sicht noch zu bezweifeln; vielmehr müssen wir Steuerberater versuchen, angesichts dieser neuen Formalismen nicht zu verzweifeln. Bei Fertig­stellung dieser Ausgabe der PV-Info ist der Ausgang des Brexit-Abenteuers noch immer offen – nunmehr liegt allerdings bereits ein entsprechendes Gesetz vor, das viele relevante Sachverhalte für die Zeit nach einem allfälligen harten Brexit regelt, so zB den Umgang mit Versicherungszeiten – …

(Bild: © iStock)

EuGH zur Sozial­versicherungspflicht entsandter Arbeitnehmer – Auslegung des Ablöseverbots und Bindungswirkung eines A1

Der EuGH hat nun klargestellt, wie das Ablöseverbot gemäß Art 12 Abs 1 Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu verstehen ist: Es kommt dabei nicht darauf an, ob die betroffenen Arbeitnehmer für den selben Arbeitgeber tätig sind, und auch nicht, ob die jeweiligen Arbeitgeber ihren Sitz in demselben Mitgliedstaat haben oder ob es zwischen ihnen eine personelle oder organisatorische Verflechtung gibt.

Kollektivvertrag

Ermittlung der Einkünfte und Kosten der doppelten Haushaltsführung bei konzerninterner Entsendung in die USA

Bei Vorliegen einer echten Nettolohn­vereinbarung ist die Hypotax als fiktive und hypothetische Einkommen­steuer ein rechnerisches Element und nur ein vom Arbeitgeber getragener Unterschieds­betrag zur tatsächlichen höheren Steuer im Ausland ist steuer­pflichtiger Arbeitslohn. Sind die tatsächlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung so hoch, dass es sich nicht mehr um „notwendige“ Mehraufwendungen handelt, ist die Ermittlung fiktiver (Miet-)Kosten geboten. Ein Gastbeitrag von Mag. Klemens Nenning.

(Bild: © iStock)

Einstufung eines Prokuristen im Kollektiv­vertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie

Der OGH musste sich in einem Anlassfall mit der Frage der Einreihung eines Prokuristen im Geltungsbereich des Kollektiv­vertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie beschäftigen. Er kam zum Ergebnis, dass die Erteilung der Prokura dazu führt, dass für diese Arbeitnehmer die Bestimmungen zur Einstufung keine Bedeutung haben und diese somit kein kollektiv­vertraglich geregeltes Mindest­entgelt haben. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

Sozialwidrigkeit

Neuerliche Probezeit bei einem weiteren Arbeits­verhältnis mit demselben Arbeitgeber

Die vorhergehende nebenberufliche Betreuung von Masterarbeiten schließt eine Probezeit bei Beginn eines Arbeits­verhältnisses als Professorin nicht aus. Ein Arbeits­verhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer von einem Monat verein­bart und während dieses Zeitraums von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden. Es handelt sich dabei um eine Auflösung besonderer Art, die ohne Rücksicht darauf zulässig ist, ob die Vertragsp­artner ihre Möglichkeit besonders verein­bart haben oder nicht. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.