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Bereithaltung von Unterlagen zur Lohnkontrolle

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das LSD-BG enthält Bestimmungen über die Bereithaltung von Unterlagen zur Lohnkontrolle, deren Verletzung durch Verwaltungs­strafe zu sanktionieren ist. Diese Bestimmungen werden im Folgenden anhand der aktuellen Rechtsprechung des VwGH vorgestellt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 3/2019, 23) als PDF und bei Lindeonline.

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