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Verlängerung der Schon­frist für verspätete mBGM

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Mag. Monika Kunesch, LL.M.

Der Nationalrat hat am 19. 9. 2019 das Pensionsanpassungs­gesetz 2020 ( PAG 2020) beschlossen, mit dem ua auch das ASVG in einem personalver­rechnungsrelevanten Punkt geändert wird: Die Schon­frist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen wird um weitere sieben Monate bis 31. 3. 2020 verlängert (§ 689 Abs 9 ASVG). Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2019, 2) als PDF und bei Lindeonline.

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