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Lohnsteuerabzug ohne Lohnsteuerbetriebsstätte

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Am 19. 9. 2019 wurde im Plenum des Nationalrats das Abgaben­änderungsgesetz 2020 – AbgÄG 2020 beschlossen (232/BNR; AB 686 BlgNR 26. GP). Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten. Der Gesetzgeber möchte ab 1. 1. 2020 einen Lohnsteuerabzug für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch dann vorsehen, wenn keine Lohnsteuerbetriebsstätte iSd § 81 EStG in Österreich besteht.

Ausländische Arbeitgeber, die in Österreich unbeschränkt steuer­pflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, müssen künftig verpflichtend einen Lohnsteuerabzug von deren Einkünften vornehmen. Von Einkünften von in Österreich beschränkt steuer­pflichtigen Arbeitnehmern kann freiwillig ein Lohnsteuerabzug vorgenommen werden.

Unternehmen mit grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern sollten daher prüfen, ob eine Anpassung ihrer Compliance-Prozesse erforderlich wird, und gegebenenfalls rechtzeitig eine Personalver­rechnung für diese Fälle einrichten. Oft werden Arbeitgeber jedoch gar nicht wissen, ob ihre Arbeitnehmer, zB aufgrund eines Zweitwohnsitzes, in Österreich unbeschränkt steuer­pflichtig sind. Auch das Zusammenspiel mit der Abzug­steuer ist noch nicht schlüssig geregelt.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2019, 2) als PDF und bei Lindeonline.

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