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Melde­pflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt

(Bild: © AMS, Fotostudio B&G) (Bild: © AMS, Fotostudio B&G)

Für den Versicherungsfall der Mutterschaft besteht im ASVG eine spezielle Schutz­fristbestimmung. Diese setzt unter anderem voraus, dass die Pflicht­versicherung nicht auf bestimmte (schädliche) Weise beendet wurde. Melde­pflichtverletzungen gegenüber dem AMS zählen aber nicht zu den schädlichen Beendigungs­arten (OGH 26. 3. 2019, 10 ObS 127/18a). Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 17) als PDF und bei Lindeonline.

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