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Lohnver­rechnungsspezifisches zum Sabbatical

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Der Wunsch nach beruflicher Auszeit kann aus unterschiedlichen Richtungen kommen. Zum einen seitens der Arbeitnehmer, die private Vorhaben realisieren wollen, zum anderen seitens der Arbeitgeber, die Ruhepausen nach längerem oder intensiverem Arbeiten als förderlich erkannt haben.

Nur vereinzelt enthalten Kollektiv­verträge klare Regelungen zu Anspar- und Freizeitphasen, die in einem gewissen Rahmen­zeitraum kombiniert werden können. Aktuell hat sich der VwGH mit Erkenntnis vom 3. 4. 2019, Ro 2018/08/0017, mit einer Bestimmung im Kollektiv­vertrag für private Sozial- und Gesundheits­organisationen in Vorarlberg und der damit verbundenen Frage­stellung auseinander­gesetzt, wie die Auszahlung eines angesp­arten Sabbatical-Zeitguthabens in der Sozial­versicherung korrekt zu behandeln ist.

Dieser Beitrag von Christian Artner fasst die für die Lohnver­rechnungspraxis wichtigsten Aussagen aus dem VwGH-Erkenntnis zusammen und fügt diesen die aktuelle Rechtsmeinung der Finanzbehörde zum Thema „Aufbau von Zeitguthaben“ bei.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 7) als PDF und bei Lindeonline.

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