Verpfändungen dienen dem vorbeugenden Schutz des Gläubigers und sind privatrechtlicher Natur. Ihre Rechtsgestaltung unterscheidet sich daher in einigen wesentlichen Punkten von der gerichtlichen Exekution oder der Privatinsolvenz. Die Folgen eines Wiedereintritts im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz zeigt eine OGH-Entscheidung auf. Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.
Entscheidung: OGH 28. 6. 2018, 9 Ob 9/18s
Der ganze Artikel (PV-Info 5/2019, 20) als PDF und bei Lindeonline.
Lindeonline:
Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.