Fast möchte man sagen: Natürlich hat die Gebietskrankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einer Kommanditistin zurückgefordert, deren Einkommensteuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswies. Dabei war unstrittig, dass die Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes im Bezugszeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.
Der OGH kam zum Ergebnis, dass es keine Bindung an den Einkommensteuerbescheid gibt, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird ( OGH 13. 9. 2018, 10 ObS 59/18a). Da die Gebietskrankenkassen, angewiesen vom Familienministerium, aber derzeit oberstgerichtliche Judikatur ignorieren, bleibt abzuwarten, ob auch andere Bezieherinnen mit Rückforderungen konfrontiert werden.
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