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Kollektiv­vertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2019

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Für die Angestellten im Baugewerbe kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit 1. 5. 2019 wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmen­recht. Ein Beitrag von Rudolf Grafeneder.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2019, 2) als PDF und bei Lindeonline.

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