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Anwendbarkeit des Kollektiv­vertrags auf Vorstandsvorsitzende

(Bild: © iStock)

Wird ein Arbeitnehmer zum Vorstandsvorsitzenden einer tschechischen Aktien­gesellschaft bestellt und bleibt der Arbeits­vertrag mit dem österreichischen Arbeitgeber aufrecht, so ist auf das Arbeits­verhältnis weiterhin der entsprechende Kollektiv­vertrag anzuwenden. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der ganze Artikel (PV-Info 4/2019, 20) als PDF und bei Lindeonline.

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