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Vereinbarung eines Betriebsurlaubs

Jahresurlaub (Bild: © iStock)

Bisweilen besteht ein Bedürfnis nach Festlegung eines Betriebsurlaubs. Dabei sind aber einige Besonderheiten zu beachten, die sich aufgrund der Ziele und Vorgaben des UrlG ergeben. Die Rechtsprechung dazu ist zwar spärlich, bietet aber zumindest einige Anhaltspunkte, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsurlaub wirksam verein­bart werden kann. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 4/2019, 17) als PDF und bei Lindeonline.

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