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Sozialversicherungsreform vom Bundesrat gebilligt

Bundesrat (Bild: © Parlamentsdirektion)

Gegen die Reform der Sozialversicherungsträger gab es am 20. 12. 2018 keinen Einspruch von der Mehrheit im Bundesrat. Damit steht der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen in die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun nichts mehr im Weg.

Zusammengefasst werden gemäß Sozialversicherungs-Organisationsgesetz überdies die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern in der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wird mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur neuen BVAEB fusioniert. Erhalten bleiben die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Die vom Nationalrat bereits im November beschlossene Erhöhung kleiner und mittlerer Pensionen um bis zu 2,6 % nächstes Jahr passierte ebenfalls den Bundesrat.

Zur Umsetzung von Arbeitsrechtsnovellen wie die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche auch in der Landwirtschaft trug der Bundesrat mehrheitlich eine Novelle zum Landarbeitsgesetz 1984 und zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz mit.

Zur Parlamentskorrespondenz 1551 vom 20. 12. 2108.

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