Kollektivverträge, News
Schreibe einen Kommentar

Keine Wegzeit­vergütung für Fahrt ins Büro

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Der Kollektiv­vertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe sieht einen Anspruch auf Wegzeit­vergütung vor. Dieser besteht jedoch nicht für Fahrten zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und dem Betrieb (Regionalbüro) des Arbeitgebers. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Entscheidung: OGH 23. 3. 2018, 8 ObA 44/17d
Der ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 18) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.