Auch wenn es bereits etliche Entscheidungen zu Zulieferdiensten gibt, sollte es in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein, dass man keine Pauschalentscheidungen trifft. Wird kein Ermittlungsverfahren geführt und die Befragung der Beteiligten unterlassen, ist eine Zurückverweisung an das Finanzamt zulässig. Ein Beitrag von Christa Kocher.
Entscheidung: BFG 23. 4. 2018, RV/7101416/2015
Der ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 17) als PDF und bei Lindeonline.
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