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Österreichische Sozial­versicherungsbeiträge auf deutsche Sozial­versicherungsrente

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Bezieht ein in Österreich unbeschränkt Steuer­pflichtiger neben seinen inländischen Pensions­einkünften auch Einkünfte aus einer deutschen Sozial­versicherungsrente, muss jede einzelne Pensions­zahlung für sich betrachtet werden. Werbungs­kosten (wie Sozial­versicherungsbeiträge) sind demnach bei den Einnahmen abzuziehen, für welche sie gezahlt werden.

Hat der Steuer­pflichtige daher Sozial­versicherungsbeiträge entrichtet, welche sich auf sein ehemaliges Dienst­verhältnis in Deutschland beziehen, so ist dieser Betrag auch bei den Einnahmen aus dem ehemaligen Dienst­verhältnis in Deutschland zu berücksichtigen.

Gemäß Art 18 Abs 2 DBA Deutschland dürfen Bezüge, die eine in Österreich ansässige Person aus der gesetzlichen Sozial­versicherung Deutschlands erhält, nur in Deutschland besteuert werden. In Österreich müssen diese Einkünfte nach Art 23 Abs 2 lit a DBA Deutschland von der Besteuerung ausgenommen werden.

Österreichische Sozial­versicherungsbeiträge auf eine deutsche Sozial­versicherungsrente sind daher nur im Rahmen der Berechnung des Steuersatzes bei den Einkünften unter Progressions­vorbehalt zu berücksichtigen. Dass die Sozial­versicherungsbeiträge in Deutschland auch tatsächlich als Werbungs­kosten berücksichtigt werden, ist jedoch Sache Deutschlands. Daher hat auch Deutschland dafür zu sorgen, eine unions­rechtskonforme Rechtslage herzustellen ( BFG 16. 3. 2018, RV/5100144/2013).

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2018, 23) als PDF und bei Lindeonline.

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