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Kann vom kollektiv­vertraglichen Mindest­entgelt eine monatliche Reinigungs­pauschale abgezogen werden?

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die kollektiv­vertraglichen Mindest­entgelte sind in der Regel in Geldbeträgen festgelegt und insoweit daher (mangels einer gegenteiligen Bestimmung im Kollektiv­vertrag) auch zwingend in Geld zu bezahlen. Das im Bereich der Kollektiv­verträge geltende Geldzahlungsgebot schließt (ungeachtet aller Günstigkeitsüberlegungen) in diesem Bereich abweichende Sonder­vereinbarungen (§ 3 Abs 2 ArbVG) aus (VwGH 1. 6. 2017, Ra 2016/08/0120). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2018, 6) als PDF und bei Lindeonline.

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