Am 2. 3. 2018 hat das BMF einen Begutachtungsentwurf zur Änderung des EStG zur Einführung des angekündigten Familienbonus ab 1. 1. 2019 versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 13. 4. 2018. Der Begutachtungsentwurf sieht unter anderem die Reduktion der Tarifsteuer, den Kindermehrbetrag und eine Indexierung für in der EU bzw dem EWR und in der Schweiz lebende Kinder vor.
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