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Lohn- und Sozialdumping: Die Unterscheidung zwischen Natural­entgelt und Aufrechnung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

In letzter Zeit wurde – in Internetforen, nicht in der Fachliteratur – zum Teil die Ansicht vertreten, der Arbeitnehmer müsse zumindest das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt jedenfalls in bar oder via Banküberweisung erhalten, sofern der Kollektiv­vertrag keinen Naturallohn zulässt.

Dabei werden aber Fälle, in denen bloß eine Aufrechnung erfolgt, mit dem Naturallohn vermengt, was zu falschen Schlussfolgerungen führt. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

Der ganze Artikel (PV-Info 1/2018, 12) als PDF und bei Lindeonline.

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