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Keine begünstigte Besteuerung einer Abfertigung bei Fortsetzung des ersten Dienst­verhältnisses

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Wird ein Dienst­verhältnis beendet und sodann im Wesentlichen unverändert zu den gleichen Bedingungen unmittelbar wieder fort­gesetzt, dann kann eine aus Anlass dieser Beendigung ausbezahlte Abfertigung nach ständiger Rechtsprechung nicht steuerbegünstigt gemäß § 67 Abs 3 EStG ausbezahlt werde. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2017, 18) als PDF und bei Lindeonline.

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