Die Schmutzzulage in den Zusatzkollektivverträgen für Rauchfangkehrer beträgt je nach Bundesland zwischen 8 % und 20 % des Grundlohns. Das BFG hat im Erkenntnis vom 8. 2. 2017, RV/3100163/2016, die im konkret anzuwendenden Kollektivvertrag vorgesehene Schmutzzulage von 18 % des Grundlohns gemäß § 68 EStG als steuerfrei anerkannt. Dagegen ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Veröffentlicht am 27.6.2017
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