Hallo Martin!
Vielen Dank für deine Antwort!
Leider steht im anzuwendenden KV nichts bezüglich Kürzung/Rückverrechnung!
Jedoch ist mir über Nacht noch etwas eingefallen, da der Dienstnehmer erst im Jänner eingetreten ist steht ihm doch eigentlich nur die aliquote Sonderzahlung zu oder? Glaube mal gehört zu haben, dass bis zum 6 Monat die SZ nur aliquot bezahlt werden muss!
Vielleicht kannst du mir sagen ob das stimmt!
Danke