Austritt aus Anlass der Mutterschaft

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  • #14630

    Hallo!

    Kann mir jemand sagen was ich bei der Abrechnung bezüglich Austritt aus Anlass der Mutterschaft alles beachten muss!
    Glaube mal gehört zu haben, dass die Abfertigung zu 50 % zusteht und auch eine UEL für die Schutzfrist berechnet werden muss!

    Bitte Danke
    LG

    #20371
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Waltraud!

    Der Anspruch auf Urlaub entsteth auch während des Beschäftigungsverbots in der Schutzfrist.

    Anspruch auf Abfertigung:

    Nach 5 Jahren entsteht halber Abfertiugungsanspruch. (siehe Buch Personalverrechnung in der Praxis, Kapitel 33)
    Der Austritt der DN-in muß innerhalb der Schutzfrist, bzw. wenn Karenz in Anspruch genommen wird, spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz sein.

    #20372

    Hallo Martin!

    VEILEN VIELEN DANK!

    LG

    #20373
    Martin
    Teilnehmer

    Gerne!

    lg
    Martin

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