Hallo Mathias,
vielen Dank für die Antwort. Im KV steht „…das im Monat der Auszahlung gebührende Monatsgehalt…“ und „den während des Kalenderjahres eintretenden Angestellten gebührt der aliquote Teil des 13. und 14. Monatsgehaltes…“ dh da die Mitarbeiterin ja schon das ganze Jahr beschäftigt war (die ersten zwei Monate nur geringfügig) sollte der erste Teil ausschlaggebend sein und somit beträgt der UZ 805,00?
Könnte das stimmen?
Lg Ruth