Berechnung Urlaubsgeld

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  • #15673

    Hallo,

    bei uns gibt es folgendes Problem und ich ersuche um Unterstützung: eine Mitarbeiterin war nach der Karenz von November 2009 bis Ende Februar 2010 geringfügig beschäftigt und wurde ab 1. März TZ für 14 Stunden angestellt. Bei diesem Wechsel wurden ihr keine aliquoten Sonderzahlungen bezahlt. Nun ist meine Frage ob sich das Urlaubsgeld aus einem Durchschnittswert der Gehälter aus Geringfügigkeit und TZ zusammensetzt (dh € 366,33*2 + 805*4 = 3952,66/6 = 658,78) oder für beide Beträge das aliquote Urlaubsgeld berechnet und addiert wird (dh 366,33/365 * 59 + 805/365*306 = 734,09)?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!!
    Lg Ruth

    #22736

    Hallo Ruth,

    was sagt denn der KV zur Höhe des UZ? Wenn das Stichtagsprinzip gilt, beträgt der UZ 805 €, wenn man die Sonderzahlung als Mischsonderzahlung abrechnen kann, wäre aus meiner Sicht die zweite Variante mit 734,09 € richtig. Die erste Variante ist meistens nicht KV-gerecht und Du müßtest dann darauf achten, daß der WR in bei dieser Variante 805 € betragen muß.

    LG
    Mathias

    #22737

    Hallo Mathias,

    vielen Dank für die Antwort. Im KV steht „…das im Monat der Auszahlung gebührende Monatsgehalt…“ und „den während des Kalenderjahres eintretenden Angestellten gebührt der aliquote Teil des 13. und 14. Monatsgehaltes…“ dh da die Mitarbeiterin ja schon das ganze Jahr beschäftigt war (die ersten zwei Monate nur geringfügig) sollte der erste Teil ausschlaggebend sein und somit beträgt der UZ 805,00?

    Könnte das stimmen?

    Lg Ruth

    #22738

    Hallo Ruth,

    das ist eindeutig eine Stichtagsregelung, der UZ beträgt 805 €.

    LG
    Mathias

    #22735

    Hallo Mathias,

    vielen Dank für die Unterstützung!

    Lg Ruth

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