Urlaubsanspruch iVm Karenz

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  • #15915

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zum Urlaubsanspruch iVm Karenz. Eine Mitarbeiterin ist schwanger und der Mutterschutz beginnt am 30. April. Sie hat den gesamt alten Urlaub schon verbraucht und bekommt den neuen am 1. März. Nun wäre meine Frage ob der Urlaubsanspruch ganz normal aliquotiert wird (vom 1.3. bis acht Wochen nach der Geburt, sofern es eine normale ist) oder ob Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub besteht. Ich glaube das schon einmal gehört zu haben.

    Herzlichen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    LG Ruth

    #23350

    Der Urlaubsanspruch wird aliquotiert, sofern er nicht noch vor Beginn der Karenz zur Gänze verbraucht wird (§ 15f Abs 2 MSchG). Das heißt, es ist – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – möglich, den gesamten, neu entstandenen Urlaubsanspruch nach Ende des Beschäftigungsverbotes zu verbrauchen (die Karenz beginnt dann erst nach Urlaubsende).

    #23348

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Lg Ruth

    #23349

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Lg Ruth

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