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Hallo Brigitte!
Sehr gern geschehen.
LG
Hallo Susanne!
Sehr gern geschehen.
LG
Hallo ecc!
Frage 1: Das ist alleine Verhandlungssache zwischen AG und AN, prinzipiell ist es möglich.
Frage 2: Ob ein Sachbezug anfällt, hängt nicht von den mitgeführten Arbeitsmaterialien ab, sondern ob du den PKW (auch) privat benützt, v.a. z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und der Arbeitsstätte.
Frage 3: Werbungkosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer werden von der Finanz nur dann anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Leider wird vermutlich dein Mittelpunkt der Tätigkeit das Fahrzeug sein.LG
Servus Julia!
Kalendertagsregelung ist O.K.
24-Stunden-Regelung: Die 2 Stunden am 2. Tag bedeuten einen Anspruch von EUR 4,40 (bei grundsätzlichem Anspruch von 26,40 pro Tag) und sind in der Lohnsteuer steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar), da ja die DR insgesamt über 3 Stunden dauert.
LG
Hallo Bina!
Sehr gern geschehen.
LG
Hallo!
Das wäre auf jeden Fall zu empfehlen.
LG
Hallo Andrea!
Meines Erachtens kann es hier nicht zu einer Beitragspflicht kommen, auch wenn die Berechnung der Sozialplanzahlung darauf hindeutet.
Vorsichtshalber kann man ja aber mit der GKK Rücksprache halten.Literaturtipp: PV-Info Mai 2007!
LG
Hallo Brigitte!
Siehe dazu BMSVG-Fragen-und-Antwort-Katalog Frage 62.
Nachdem bei einem echten DN diese 3 Tage bv-frei sind, kann es auch bei einem freien DN nicht anders sein (kein Entgelt vom DG und kein Krankengeld von der GKK).LG
Hallo Corinna!
Das J/6 beträgt im Nov. 8.036,36.
Verbraucht wurde das J/6 zum Teil schon vom UZ = 3.950,–D.h. es verbleibt ein Rest von 4.086,36, der im Nov. begünstigt versteuert werden kann.
Nachdem du aber 4.100,– WR ausbezahlst, beträgt der Überhang 13,64 Euro.Alles klar?
LG
Hallo Susanne!
Schau dir bitte die PV-Info Aug. 2008 an.
Da finden sich Antworten auf ein paar Zweifelsfragen.
Die Geschichte mit der Umstellung der SZ von 2x auf 4x wirst du „hochoffiziell“ wahrscheinlich nirgends finden.LG
Hallo Martina!
Meines Erachtens ist es eine Auslandsdienstreise von Beginn bis zum Ende.
LG
Hallo Bina!
Hier hat sich nichts verändert.
Das neue BGBL kannst du dir hier anschauen:http://ris1.bka.gv.at/Appl/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=html&docid=COO_2026_100_2_501194
LG
Hallo Susanne!
Deine gleichlautende Anfrage habe ich im Forum „Sonderzahlung“ bereits beantwortet.
LG
Hallo aphrodite!
Nein, leider.
Bei diesem Thema wird man wohl schon fast einen Juristen brauchen, speziell deshalb, weil bei solch Einzelfällen immer jedes Detail zählt.
Darum vermute ich fast, dass man übers Forum nicht helfen kann, außer es hat eventuell jemand schon Erfahrungen in so einem „blöden“ Fall.LG
Hallo Tanja!
Bitte sehr, gern geschehen.
LG
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